Philosophie
Von der Rechtsdurchsetzung zum Rechtscoaching
Als erster Schritt ist eine Information über die Durchsetzbarkeit von rechtlichen Ansprüchen sinnvoll. Als zweiter Schritt werden vielfältige Auswirkungen berücksichtigt. Tatsächlich kann ein gewonnenes Gerichtsverfahren der Worst-Case in einem schon länger dauernden Konflikt sein. Ebenso können wichtige Geschäftspartner verloren gehen.
Da jedoch auch das Untätig-bleiben (die Opferrolle) eine Eskalation darstellt, gilt es sinnvolle Maßnahmen auszuloten, in denen sowohl rechtliche als auch darüberhinausgehende Aspekte eine Rolle spielen.
Vorzug außergerichtlicher Verfahren
Selbst wenn sich Richterinnen und Richter auch noch so anstrengen, können im Verhältnis zu gerichtlichen Entscheidungen, in 90 % der Fälle durch außergerichtliche Einigungen deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden. Dies hängt mit der Defizitorientierung des Rechtssystems zusammen, weil in der Regel bloß vergangenes Verhalten bewertet wird. Je nach Vorwerfbarkeit dieses Verhaltens werden daran Sanktionen geknüpft. Dabei wird angenommen, dass ein klares Ursache-Wirkungs-Prinzip gefunden werden könne, was in der Praxis oft nicht der Fall ist und meistens verbleiben Zweifel, ob der vom Gericht zugrunde gelegte Sachverhalt wirklich den tatsächlichen Ereignissen entspricht.
Selbst aber bei jenen Angelegenheiten, in denen ein berechtigter Bedarf nach Ausgleich (Zahlung oder Schadenersatz etc.) vorgefunden wird, kann seitens des Gerichtes nur eine Ausgleichshandlung (Zahlung) angeordnet werden. Neben dieser Ausgleichshandlung (Verpflichtung in einem Urteil) bedarf es jedoch für eine sinnvolle Bereinigung oder Befriedung der Situation der Anerkennung/Einsicht von dem, was verletzend bzw. unpassend gewesen war. Aus diesem Grund ist die Beteiligung der betroffenen Personen an der Erarbeitung der Lösung, und zwar nicht nur als Auskunftsperson (Parteien oder Zeugen) so wichtig, um den entscheidenden Unterschied herzustellen.
Kooperation statt Konfrontation
In vielen Situationen ist es klar, dass lediglich die Kooperation mit der Gegenseite die wesentliche Grundlage für die eigenen Ziele (Wohlergehen der Kinder, Verlässliche Basis für einen wirtschaftlichen Erfolg) darstellt. Gerade auch dann, wenn es viele Herausforderungen gibt, weil deutliche Veränderungen erreicht werden müssen, macht eine unpassende, bloß von Sorgen getragene, Abwertung der zukünftigen Kooperationspartner und -partnerinnen wenig Sinn.
Aus diesem Grunde wird die Klarheit für notwendige Änderungen von Beginn an mit einer Einladung zu kooperativem Verhalten verknüpft.
Für das Erreichen der angestrebten Ziele können sehr oft zusätzliche Fachleute aus anderen Gebieten (Kinderpsychologie, Finanzplanung, Organisationsentwicklung, etc.) auf möglichst sinnvolle und effiziente Art und Weise beigezogen werden.
Ebenso kann mit der Gegenseite von Beginn an ein passender Rahmen (Setting) für die Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen (gemeinsame, direkte Gespräche oder Mediation oder Collaborative Law…) festgelegt werden.
Wenn ohnedies auch gewonnene oder verlorene Kriege irgendwann mit Verhandlungen enden, warum also nicht gleich mit Verhandeln beginnen?